Betreuungsverfügung



Betreuungs-
verfügung

Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist die Registrierungsstelle für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen aus dem ganzen Bundesgebiet.

Der Gesetzgeber stellt Ihnen mit dem ZVR ein Registersystem zur Verfügung, damit Ihre Vorsorgeurkunde im Betreuungsfall auch gefunden wird. 1,7 Mio. Bürgerinnen und Bürger haben ihre Vorsorgeurkunde bereits im Zentralen Vorsorgeregister registriert.

Die Bundesnotarkammer – Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Berlin – führt das Zentrale Vorsorgeregister im gesetzlichen Auftrag unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz.
Das ZVR wird aus dem ganzen Bundesgebiet monatlich mehr als 20.000 Mal abgefragt.

 Hier finden Sie aktuelle und vertiefende Informationen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.

Link zur Internetseite des Zentralen Vorsorgeregisters www.vorsorgeregister.de